Als Züchter im deutschen Windhund Zucht- und Rennverband
(DWZRV), angeschlossen dem Verband der deutschen Hundezüchter (VDH)
im FCI (Federal Cynologie International) unterwerfen wir uns freiwillig
einer sehr strengen Zuchtordnung. Oberstes Gesetz ist der Schutz der Hunde.
Die gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen sind zu beachten. Der Züchter
ist verpflichtet, aktiven Tierschutz zu leisten, indem er Hundezucht und
-Haltung ausschließlich im Geiste und im Einvernehmen mit den Tierschutzbestimmungen
betriebt. Insbesondere müssen Aufzuchtbedingungen mit menschlichem
Kontakt gewährleistet sein. Kommerzielle Interessen stehen bei uns
nicht im Vordergrund. Satzungsgemäß ist es untersagt unsere
Welpen über den Tierhandel zu verkaufen. So bleibt es nicht aus, daß
interessierte Käufer oft weite Wege auf sich nehmen müssen, um
ihren Welpen direkt beim Züchter zu erwerben.
Die Zuchttiere müssen auf einer Zuchtschau von einem
zugelassenen Zuchtrichter auf ihre Zuchttauglichkeit hin bewertet werden.
Dabei stehen rassespezifische Kennzeichen, sowie das Wesen
im Vordergrund. Es muss eine sehr gute bis vorzügliche Bewertung vorliegen.
Das Mindestalter zur Zucht beträgt 18 Monate, das
Höchstalter 8 Jahre. Nur in diesem Zeitraum darf die Hündin einmal
pro Jahr belegt werden.
Nur ein beim Zuchtverband zugelassener Züchter kann
Hunde mit VDH Stammbaum züchten. Dazu ist ein national geschützter
Zwingername sowie die Mitgliedschaft in einem vom VDH anerkannten Verein
notwendig. Vorgeschrieben ist eine Wurfabnahme der Welpen zwischen der
6. und 8. Lebenswoche durch einen Zuchtwart des DWZRV. Der gesamte Wurf
muß in der Zuchtstätte im Beisein der Mutterhündin abgenommen
werden. Der Zuchtwart prüft, ob die Bestimmungen der Zuchtordnung
beachtet werden. Die Welpen müssen schutzgeimpft, tätowiert sowie
mehrfach entwurmt sein.
Die Hunde die von unseren Züchtern abgegeben werden,
erhalten alle eine Ahnentafel. Diese ist auf der ganzen Welt anerkannt
und gültig.