Als Züchter einer Pinscher- und Schnauzer Rasse angeschlossen
dem Verband der deutschen Hundezüchter (VDH) im FCI (Federal Cynologie
International) unterwerfen wir uns freiwillig einer sehr strengen Zuchtordnung.
Oberstes Gesetz ist der Schutz der Hunde. Die gesetzlichen Bestimmungen
und Verordnungen sind zu beachten. Der Züchter ist verpflichtet, aktiven
Tierschutz zu leisten, indem er Hundezucht und -Haltung ausschließlich
im Geiste und im Einvernehmen mit den Tierschutzbestimmungen betriebt.
Insbesondere müssen Aufzuchtbedingungen mit menschlichem Kontakt gewährleistet
sein. Kommerzielle Interessen stehen bei uns nicht im Vordergrund. Satzungsgemäß
ist es untersagt unsere Welpen über den Tierhandel zu verkaufen. So
bleibt es nicht aus, daß interessierte Käufer oft weite Wege
auf sich nehmen müssen, um ihren Welpen direkt beim Züchter zu
erwerben.
Die Zuchttiere müssen auf einer Zuchtschau von einem
zugelassenen Zuchtrichter auf ihre Zuchttauglichkeit hin bewertet werden.
Dabei stehen rassespezifische Kennzeichen, sowie das Wesen
im Vordergrund. Es muss eine sehr gute bis vorzügliche Bewertung vorliegen.
Das Mindestalter zur Zucht beträgt 15 Monate, das
Höchstalter 8 Jahre. Nur in diesem Zeitraum darf die Hündin einmal
pro Jahr belegt werden.
Nur ein beim Zuchtverband zugelassener Züchter kann
Hunde mit VDH Stammbaum züchten. Dazu ist ein national geschützter
Zwingername sowie die Mitgliedschaft in einem vom VDH anerkannten Verein
notwendig. Vorgeschrieben ist eine Wurfabnahme der Welpen in der ersten
Lebenswoche von einem anerkannten Zuchtwart. eine weitere Wurfabnahme soll
zwischen der vollendeten 8. und 10. Lebenswoche erfolgen. Der gesamte Wurf
muß in der Zuchtstätte im Beisein der Mutterhündin abgenommen
werden. Der Zuchtwart prüft, ob die Bestimmungen der Zuchtordnung
beachtet werden. Die Welpen müssen schutzgeimpft, tätowiert sowie
mehrfach entwurmt sein.
Die Hunde die von unseren Züchtern abgegeben werden,
erhalten alle eine Ahnentafel. Diese ist auf der ganzen Welt anerkannt
und gültig.